Für die aktive oder passive Mitgliedschaft in unserem Verein berechnen wir Ihnen einen jährlichen Mitgliedschaftsbeitrag.
Die aktuelle Höhe können Sie nachfolgender Übersicht entnehmen:
Form der Mitgliedschaft | jährlicher Beitrag |
Erwachsener | 140,00 € |
Ehegattin / Ehegatte | 100,00 € |
erstes Kind / Jugendlicher, bei dem min. ein Elternteil bereits Mitglied ist* | 30,00 € |
zweites / weitere Kinder / Jugendliche, bei dem min. ein Elternteil bereits Mitglied ist* | kein Beitrag |
erstes Kind / Jugendlicher, bei dem noch kein Elternteil Mitglied ist* | 50,00 € |
zweites / weitere Kinder / Jugendliche, bei dem noch kein Elternteil Mitglied ist* | kein Beitrag |
Auszubildende, Studenden, Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres | 70,00 € |
passive Mitgliedschaft | 25,00 € |
Gastmitgliedschaft (Beschränkung auf ein Jahr) | 140,00 € |
Jedes aktive Mitglied zwischen 16 und 65 Jahren ist verßflichtet, jährlich sechs Stunden Arbeitsdienst für den Tennisverein zu leisten oder ersatzweise 15,- € für jede nicht geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Im November des betreffenden Jahres werden die tatsächlich geleisteten Stunden verrechnet.
Die Jahresbeträge werden nach der jährlich stattfindenden Jahreshauptversammlung eingezogen. Von jedem Mitglied ist eine Einzugsermächtigung zwingend erforderlich.
Gastspieler, die bspw. während ihres Urlaubs Tennis spielen möchten, müssen je Platz und Stunde eine Nutzungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro bezahlen.
Die Nutzung des Platzes erfolgt bei Gastspielern auf eigene Gefahr. Der Tennisverein Satrup e.V. übernimmt keine Haftung.
* als Kinder und Jugendliche gelten alle Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben